WICHTIGE INFORMATION ZUM ENTZÜNDEN EINES OSTERFEUERS

Veröffentlicht am: 11.04.2025

Momentan sind Brauchtumsfeuer grundsätzlich nicht verboten.

Das Entzünden eines Osterfeuers ist am Karsamstag im Zeitraum von 15:00 Uhr bis Ostersonntag 03:00 Uhr zulässig. Es besteht eine MELDEPFLICHT!

Das Brauchtumsfeuer ist zu jeder Zeit zu beaufsichtigen! Weiters ist es nach Beendigung so abzulöschen, dass eine Ausbreitung verhindert werden kann!

Wir ersuchen euch, das Osterfeuer beim Kommando der FF-Mautern frühzeitig, schriftlich über das im Anhang befindliche Formular vollständig ausgefüllt zu melden!

 

EMAIL: kdo.015@bfvle.steiermark.at

HBI Christian Lanzmaier: 0664/5105784

OBI Wolfgang Hirt: 0664/88796062

 

Bitte lasst Vorsicht und Umsicht walten und verständigt im Notfall frühzeitig die Einsatzkräfte unter der Notrufnummer 122!

 

Genauere Informationen der Abfallwirtschaft Land Steiermark finden sie hier: https://www.abfallwirtschaft.steiermark.at/cms/beitrag/10036015/138301917/

 

 

 


Anmeldung_Brauchtumsfeuer_FF-Mautern-scaled.pdf LINK