Was kann Gegenstand einer Katastrophenentschädigung sein?
Die Beseitigung außergewöhnlicher Schäden, die durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergsturz und Hagel im Vermögen physischer (natürlicher) und juristischer Personen mit Ausnahme der Gebietskörperschaften entstanden sind.
Weitere Infos im PDF-Anhang!
Für die Entgegennahme von Anträgen steht die Marktgemeinde Mautern gerne zur Verfügung.
*Ing. Philipp Hubner, 03845/3106-15, Zi. Nr. 1
*Thomas Kerschbaumer, 03845/3106-11, Zi. Nr. 4
Katastrophenfondsinformationen