Erforderliche Unterlagen
Hier erhalten Sie einen ersten Überblick – je nach Art des Bauvorhabens können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Bewilligungspflichtige Vorhaben (§19 und §20)
Für bewilligungspflichtige Bauvorhaben ist ein befugter Planverfasser erforderlich.
Folgende Unterlagen benötigen Sie üblicherweise:
- Ansuchen mit Unterschrift des Bauwerbers
- amtliche Grundbuch-Abschrift (nicht älter als sechs Wochen)
- Firmenbuchauszug, wenn Antragsteller eine juristische Person ist
- Verzeichnis der Anrainer, die bis zu 30 Meter (6 Meter im vereinfachten Verfahren) von den Bauplatzgrenzen entfernt sind
- Angaben über die Bauplatzeignung gemäß § 5 Stmk. Baugesetz
- Projektunterlagen (zweifach):
Lageplan Maßstab 1:1000
Grundrisse Maßstab 1:100
Schnitte Maßstab 1:100
Ansichten Maßstab 1:100 - Baubeschreibung (zweifach)
- Dichteberechnung in nachvollziehbarer Form
- Energieausweis
- Ansichten und Schnitte von geplanten Geländeveränderungen
- Abwasserentsorgungsanlage (Grundriss, Schnitte und Lageplan)
- Bruttogeschossflächenberechnung in überprüfbarer Form
- Angabe des Bodenversiegelungsgrades in überprüfbarer Form
- Zustimmungserklärung des Grundeigentümers oder des Bauberechtigten, wenn der Bauwerber nicht selbst Grundeigentümer oder Bauberechtigter ist
- eventuell: brandschutztechnische Stellungnahme
- zusätzlich bei Objekten, die unter Denkmalschutz stehen: positive Stellungnahme des Bundesdenkmalamtes, Abteilung für Steiermark
- Urkundlicher Nachweis hinsichtlich der Übereinstimmung, der in den Projektunterlagen dargestellten Grenzen mit den zivilrechtlich anerkannten Grenzen bei Neu- und Zubauten, sofern der Bauplatz nicht im Grenzkataster eingetragen ist
- Die Grundstücksgrenzen und Bauplatzgrenzen sind in der Natur zu kennzeichnen, sowie die Lage des geplanten Gebäudes darzustellen, Voraussetzung für die Bauverhandlung ist die Kennzeichnung der Bauplatzgrenzen in der Natur
- Ausgefülltes AGWR Datenblatt
Meldepflichtige Vorhaben (§21)
Meldepflichtige Vorhaben müssen Sie der Gemeinde vor ihrer Ausführung schriftlich mitteilen.
Bau- und Raumordnungsvorschriften dürfen durch das Vorhaben nicht verletzt werden.
Die Mitteilung muss enthalten:
- die Grundstücksnummer
- die Lage am Grundstück
- eine kurze Beschreibung des Vorhabens
Weitere Hinweise
Plandarstellung und technische Beschreibung sind zu unterfertigen von
- den Bauwerbern
- den Grundstückseigentümern oder Bauberechtigten
- den befugten Planverfassern (inkl. Firmenstempel) der Unterlagen
Formulare